Einladung



zu der am 30. März 2011 um 10:00 Uhr in den Börsesälen Wien, Wipplingerstraße 34, 1010 Wien, stattfindenden 12. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der Binder+Co AG mit folgender Tagesordnung:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010, des Lageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2010

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2010

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

6. Wahlen in den Aufsichtsrat

7. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzern-Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

8. Beschlussfassung über die Änderungen der Satzung in § 4 Abs. 4 (genehmigtes Kapital)

9. Bericht des Vorstands über den Bestand an eigenen Aktien, über die Gründe, den Zweck und die Art des Erwerbs sowie über getätigte Veräußerungen von eigenen Aktien, über den anteiligen Betrag der Stückaktien am Grundkapital und den Betrag am Grundkapital insgesamt, über den Gegenwert der Aktien oder des Veräußerungserlöses sowie über die Verwendung eines etwaigen Erlöses

10. Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses der Hauptversammlung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb (Rückkauf) eigener Aktien vom 25.03.2009 und gleichzeitige Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb (Rückkauf) eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für einen Zeitraum von 30 Monaten ab Beschlussfassung, sohin bis 30.09.2013, sowie Beschlussfassung über den niedrigsten und den höchsten Gegenwert der zu erwerbenden Aktien

11. Allfälliges

Zur Teilnahme an dieser Hauptversammlung sind jene Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei einem österreichischen öffentlichen Notar oder bei einer Hauptniederlassung einer inländischen Bank bis spätestens 23. März 2011 hinterlegen und bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegungsstellen haben die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft (Fax +43-3112-800-320) einzureichen.

Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten erfolgt ab 09:30 Uhr.

Der Jahresabschluss (Konzern- und Einzelabschluss) der Binder+Co AG über das Geschäftsjahr 2010 samt Lagebericht und Konzernlagebericht sowie der Ergebnisverwendungsvorschlag, der Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2010 und die Beschlussvorschläge zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung stehen dem Publikum ab dem 7. März 2011, täglich von 10:00 bis 12:00 Uhr, am Sitz der Gesellschaft, Grazer Straße 19-25, 8200 Gleisdorf, zur Einsichtnahme zur Verfügung und sind ab diesem Tag auch auf der Homepage der Gesellschaft www.binder-co.at abrufbar.

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder juristischen Person) in Textform erteilt werden. Die Vollmacht kann zur Hauptversammlung mitgebracht werden oder der Gesellschaft vorab an eine der genannten Adressen zugehen:

Per Post:   
Binder + Co AG
Grazer Straße 19-25
8200 Gleisdorf

Per E-Mail:   
gabriele.hadler@binder-co.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als pdf, dem E-Mail anzuschließen ist

Gleisdorf, im März 2011
Der Vorstand

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